Nieder­sachsen Digital aufgeLaden

Nieder­sachsen Digital aufgeLaden 300 285 MSCG

Nieder­sachsen Digital aufgeLaden

MSCG unter­stützt als zerti­fi­zierter Partner die Digi­ta­li­sie­rungs­be­ra­tung für den Einzelhandel

Gute Nach­richten für den Einzel­handel – damit Einzel­han­dels­un­ter­nehmen auch in Zeiten der Pandemie und im Zuge der fort­schrei­tenden Digi­ta­li­sie­rung zukunfts- und wett­be­werbs­fähig bleiben können, hat die Digi­ta­l­agentur Nieder­sachsen gemeinsam mit der IHK Nieder­sachsen und dem Handels­ver­band Nieder­sachsen-Bremen das Förder­pro­gramm Nieder­sachsen Digital aufge­Laden auf die Beine gestellt – und wir sind als Förder­partner mit dabei.

Ihre Chance:

Das Programm wird mit insgesamt 10 Millionen Euro vom Nieder­säch­si­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­rium gefördert und über die nieder­säch­si­sche Inves­ti­tions- und Förder­bank (NBank) abge­wi­ckelt. Unter­stützt werden kleine und mittlere Einzel­han­dels­un­ter­nehmen mit einem hundert­pro­zen­tigen Zuschuss von bis zu 2.500€ für Digi­ta­li­sie­rungs­be­ra­tungen und ggf. Reise­kosten der Bera­te­rinnen und Berater.

Die MSCG freut sich sehr, von nun an als zerti­fi­ziertes Bera­tungs­un­ter­nehmen an Bord zu sein. Ob Online-Shop, lokale Abhol- und Auslie­fe­rungs­mög­lich­keiten oder Social-Media-Kampagnen: auf Basis Ihrer indi­vi­du­ellen Ausgangs­si­tua­tion entwi­ckeln wir gemeinsam eine maßge­schnei­derte und ziel­füh­rende Digi­ta­li­sie­rungs­stra­tegie für Ihr Einzelhandelsunternehmen.

Nieder­sachsen Digital aufge­Laden – so wird’s gemacht:
  • Die MSCG ist auto­ri­siert, für Sie einen Förder­an­trag bei der NBank zu stellen – so sparen Sie sich den büro­kra­ti­schen Aufwand.
  • Sofern der Antrag bewilligt wird, führen wir aufbauend auf unserer jahre­langen Erfahrung eine kompe­tente Digi­ta­li­sie­rungs­be­ra­tung durch und geben Ihnen Handlungsempfehlungen.
  • Die Bera­tungs­kosten werden voll­ständig gefördert – Sie zahlen lediglich die Mehr­wert­steuer, und auch die können Sie sich erstatten lassen.

Die folgenden Voraus­set­zungen müssen für eine Förderung erfüllt sein:

  • Ihr Einzel­han­dels­un­ter­nehmen wurde vor dem 01.03.2020 gegründet.
  • Sie haben einen Sitz und mindes­tens ein statio­näres Einzel­han­dels­ge­schäft in Niedersachsen.
  • Ihr Haupt­ge­schäft ist der Verkauf von Waren an Verbrau­che­rinnen und Verbraucher.

Der erste Schritt: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem kurzen Telefonat stimmen wir das weitere Vorgehen ab und termi­nieren ein KickOff-Meeting. Dieses kann digital oder in Präsenz stattfinden.

Danach erstellen wir mit Ihnen einen Förder­an­trag, aus dem Ihr Vorhaben hervorgeht.

Sobald dieser bewilligt ist, gehen wir in den Infight. Sie bekommen Ihr Digi­tal­coa­ching und einen detail­lierten Maßnah­men­plan als Empfeh­lungs­paket zur Umsetzung.

Übrigens: Gerne unter­stützen wir Sie auch bei der Umsetzung unserer Empfeh­lungen – diese Leistung wird aller­dings nicht gefördert.

Und wenn Sie alles noch einmal genau nachlesen möchten, finden Sie hier einen acht­stu­figen Ablauf­plan.

Kontakt

Wir helfen Ihnen weiter und sind Ihr kompe­tenter Partner für Ihre Marketing- und Kommunikationsstrategie.

Mathias Kret­sch­mann, CEO der MSCG
Kontak­tieren Sie mich gerne persönlich.